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Tarifglättung für Land- und Forstwirte – Bundesrat ruft die Regierung zum Handeln auf

Stand:
Thematik: Steuern & Recht

Seit 2016 ermöglicht die sogenannte Tarifermäßigung eine zeitlich geglättete, durchschnittliche Besteuerung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft in drei aufeinander folgenden Jahren. Diese Tarifglättung wirkt sich insbesondere bei Betrieben mit sehr stark schwankenden Ergebnissen im Zeitablauf aus. So können Land- und Forstwirte die steuerlichen Verpflichtungen besser ausgleichen, die sich zum Beispiel aufgrund von Witterungsschwankungen und Ertragsausfällen aufgrund von Tierseuchen oder Preis- und Kostenschwankungen ergeben. Die Tarifermäßigung wurde bei ihrer Einführung zeitlich befristet und darf nach geltender Rechtslage letztmalig für den Veranlagungszeitraum 2022 angewendet werden.

Aus Sicht des Bundesrates fällt mit dem zeitlichen Auslaufen der Tarifglättung ein wirksames Instrument zur Krisenberücksichtigung im Steuerrecht weg. Er forderte daher die Bundesregierung auf, eine Ersatzregelung zu finden. Aus Sicht des Bundesrates leisten Land- und Forstwirte einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen und regionalen Lebensmitteln sowie zum Erhalt der natürlichen Lebensräume. Ernteausfälle aufgrund der Zunahme von Extremwetterereignissen wie Dürren, Starkregen und Hagel sowie enorm gestiegene Preise für Energie und Düngemittel bedrohten vermehrt die wirtschaftliche Existenz der betroffenen Betriebe. Die aus Gewinnschwankungen resultierenden zusätzlichen Steuerbelastungen sollten deshalb auch in Zukunft reduziert werden. Der Bundesrat fordert die Vorlage einer leicht administrierbaren Anschlussregelung für die wegfallende Tarifermäßigung. Aus seiner Sicht sollten Land- und Forstwirten die Möglichkeit erhalten, den Gewinn eines Wirtschaftsjahres auf drei statt wie bisher auf zwei Jahre zu verteilen. Zudem hält der Bundesrat die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage für geboten, damit land- und forstwirtschaftliche Betriebe für schlechte Jahre selbst Rücklagen zur Vorsorge bilden können.

 

Bildnachweis: ©наталья саксонова  / stock.adobe.com

 

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