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Jahressteuergesetz 2024

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Thematik: Einzelartikel der Journale

Die Bundesregierung hat im Juni 2024 den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 beschlossen. Der Regierungsentwurf weicht in einigen Fällen von dem bislang vorgelegten Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums ab. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die geplanten Änderungen mit Bezug zur Land- und Forstwirtschaft der Fall. Der weitere Zeitplan ist ungewiss. Noch vor der Sommerpause soll der Deutsche Bundestag das Gesetz beraten, damit nach der Sommerpause die weiteren Anhörungen stattfinden können. Der Bundesrat soll dem Gesetz zum Ende des Jahres zustimmen.

In dem Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 ist eine Absenkung des Pauschalsteuersatzes von derzeit 9 % auf 8,4 % noch für das laufende Jahr 2024 vorgesehen. Diese Absenkung soll mit Verabschiedung des Gesetzes Ende 2024 in Kraft treten. Ab 2025 soll der Pauschalierungssatz dann weiter auf 7,8 % abgesenkt werden. Zahlen zur Berechnung der Höhe hat die Bundesregierung bisher nicht vorgelegt. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens werden sich die Verbände hierzu deutlich positionieren.

Die Verlängerung der Tarifglättung für Land- und Forstwirte in der Einkommensteuer um sechs Jahre bis zum Jahr 2028 ist nicht mehr Bestandteil des Jahressteuergesetzes 2024. Diese Regelung soll in ein separates Agrarpaket einfließen, das losgelöst vom Jahressteuergesetz noch vor der Sommerpause beschlossen werden soll.

 

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