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Grundsteuerreform: Musterklagen anhängig

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Thematik: Einzelartikel der Journale

Verbände unterstützen Eigentümer

Grundstückseigentümer erhalten Unterstützung von Verbänden, um sich gegen die Bewertung ihrer Grundstücke im Rahmen der Grundsteuerreform für Zwecke der Grundsteuer B zu wehren und vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg sowie Finanzgericht Rheinland-Pfalz wurden entsprechende Klagen eingereicht. Mit den Musterklagen wollen die Verbände prüfen, ob die Neubewertung der Grundstücke nach dem Bundesmodell verfassungsmäßig ist.

Die Klagen richten sich gegen die Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwerts zum 01.01.2022 nach dem Bundesmodell. Die neue Grundsteuerbewertung war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das bisher geltende Bewertungssystem für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Verfassungsrichter hatten den Gesetzgeber aufgefordert, ein neues Bewertungsverfahren zu entwickeln. Ab Januar 2025 sollen die Kommunen die neue Grundsteuer aufgrund der Bescheide über den Grundsteuerwert und die darauf festgesetzten Grundsteuermessbeträge erheben.

Experten halten die neue Bewertung im Bundesmodell aus zahlreichen Gründen für verfassungswidrig und streben an, das neue Bewertungsverfahren vom BVerfG erneut prüfen zu lassen. Die Verbände haben im Rahmen der Klagen ein Rechtsgutachten eingebracht, wonach das Grundsteuergesetz des Bundes verfassungswidrig sei. Eigentümer können sich auf die Musterklagen berufen, indem sie Einspruch gegen ihren Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert beim Finanzamt einlegen und das Ruhen des Verfahrens aus Zweckmäßigkeitsgründen beantragen.

 

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