Steuerberater in Demmin

Corona-Hilfen bis Ende September 2021 verlängert – Überbrückungshilfe III Plus

Stand:
Thematik: Steuern und Rechnungswesen

Die Bundesregierung verlängert die Corona-Überbrückungshilfen für Unternehmen und Soloselbstständige um drei Monate bis zum 30. September 2021 (Überbrückungshilfe III Plus). Neu ist die sogenannte Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Die bisherige Neustarthilfe wird ebenfalls bis zum 30. September 2021 als Neustarthilfe Plus weitergeführt.

Die Verlängerung der Überbrückungshilfe III wird mit dem neuen Programm Überbrückungshilfe III Plus umgesetzt, das inhaltlich weitestgehend deckungsgleich mit der bisherigen Überbrückungshilfe III ist. Auch in der Überbrückungshilfe III Plus sind nur Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Das neue Programm wird ebenfalls durch prüfende Dritte über das Coronaportal des Bundes beantragt.

 

Restart-Prämie

Neu ist die Restart-Prämie: Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten. Sie erhalten auf die Differenz zwischen den tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 und den Personalkosten im Mai 2021 einen Zuschuss von 60 Prozent. Im August beträgt der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent. Ab Oktober 2021 wird kein Zuschuss mehr gewährt.

 

Anwaltskosten

Ersetzt werden künftig Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für einige insolvenzabwendende Restrukturierungen von Unternehmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit.

 

Neustarthilfe Plus

Die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird verlängert und erhöht sich von bisher maximal 1.250 Euro pro Monat für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 auf bis zu 1.500 Euro pro Monat für den Zeitraum von Juli bis September 2021. Für den gesamten Förderzeitraum von Januar bis September 2021 können Soloselbstständige somit bis zu 12.000 Euro erhalten.

Eine Antragstellung für die Hilfen soll nach Anpassung des Programms möglich sein. Bis wann die Antragsfrist läuft, ist noch unbekannt. Die Härtefallhilfen der Länder sollen im Gleichklang mit der Überbrückungshilfe bis Ende September 2021 verlängert werden.

 

Bildnachweis: ©alexandro900 / stock.adobe.com

 

Die SHBB/LBV-Gruppe

Kontakt

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!